Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Frankenwaldbrücke“

Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg/Issigau
Rathaus Lichtenberg
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95192 Lichtenberg

Einwendungen gegen die Änderung des Fächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Frankenwaldbrücke“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund Naturschutz Hof nimmt zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Frankenwaldbrücke“ folgendermaßen Stellung:

Grundsätzlich stellt sich der Bund Naturschutz nicht gegen den Bau eines „touristischen Leuchtturmprojektes“ wie den Bau einer Hängebrücke über ein landschaftlich attraktives Kerbtal im Gebiet des Naturparks Frankenwald. Allerdings gibt es gegen die Planungen und in den Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frankenwaldbrücke“ beschriebenen  Baus einer 1030 m langen Hängebrücke über das Naturschutz- und FFH Gebiet Höllental erhebliche Bedenken.

Fehlendes Raumordnungsverfahren ROV

 Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit (Art. 24 Absatz 1 BayLplG) sind gemäß Art. 24 Abs. 2 BayLplG auf ihre Raumverträglichkeit in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen. Die erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit folgt zum einen aus den erwartenden Besucherzahlen (hier schwanken die Zahlen zwischen 200.000 und 400.000 in den Planunterlagen) und deren Mobilität innerhalb des Planungsgebietes (Anfahrten in hohem Maße mit PKW, Parken rund um das Höllental, etc.) sowie den Auswirkungen des Eingriffs auf das NSG und FFH Gebiet Höllental durch die Größe der Baumaßnahme. Das ROV hätte den Raum des Frankenwaldes mit seiner Vielzahl von Kerbtälern als mögliche Kulisse für eine oder mehrere Hängebrücken systematisch untersucht und die Schutzgüter gegeneinander abgewogen. Sich beim Standort der geplanten längsten Hängebrücke der Welt auf den einzigen unter Naturschutz und FFH-Schutz stehenden Talzug zu konzentrieren, ohne mögliche Alternativen mit demselben Engagement und Akribie untersucht zu haben – wie es in einem ROV zwingend notwendig gewesen wäre, darf als schwerwiegender Planungsfehler gewertet werden. Auch die Größe des Planungsgebietes von 30 ha weist zwingend auf ein zwingend durchzuführendes ROV hin.

Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumplanung ist daher zunächst in einem ROV zu überprüfen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass die Planungen den Zielen der Raumplanung angepasst sind.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

In der Anlage 1 des UVPG ist der Bau von Hängebrücken nicht als UVP-pflichtig beschrieben. Dennoch weist eine Vielzahl von vergleichbaren UVP-pflichtigen Tatbeständen auf eine für die Größe des hier beschriebenen Vorhabens UVP-Pflicht hin. Da ist zum einen die in den Entwürfen beschriebene beplante Fläche von 295.960 m² und die sich daraus ergebende Grundfläche von mehr als 100.000 m², die eine UVP Pflicht nachvollziehbar erscheinen lässt. Zum anderen sind die Auswirkungen des An- und Abreiseverkehrs auf den kleingliedrigen Raum des Planungsgebietes auf die Schutzgüter Natur und Umwelt als erheblich einzustufen und sollten zwingend durch eine UVP untersucht werden. Dann sind da noch die zu erwartenden Besucherzahlen, die die Brücke sehen und fotografieren aber nicht über die Brücke laufen wollen und dabei in großem Maße direkt im NSG Gebiet umherlaufen/klettern und dabei erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind. Diese Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten, eventuelle Maßnahmen zu benennen wäre zwingender Teil der fehlenden UVP.

Verstoß gegen das Naturschutzgesetz

Der geplante Bau der Frankenwaldbrücken sowie der Bau der Höllentalterrasse widersprechen dem absoluten Veränderungsverbot gemäß §23 Abastz 2 BNatSchG. Die in den Planunterlagen beschriebenen geplanten Bauten (Fundamente für Brücken, Abspannungen, Höllentalterrassen) würden zu einer Zerstörung von Teilflächen im bestehenden Naturschutzgebiet führen. Ebenso haben auch die Brücke selbst, die Brückenpfeiler eine andauernde negative Einwirkung auf das bestehende NSG. In §3 Abs. 4 der NSG Verordnung wird der Erhalt der landschaftlichen Schönheit und der Eigenart der Talhänge beschrieben – dies steht in Widerspruch zu den in den Planunterlagen geplanten Eingriffen beim Bau und Betrieb der Frankenwaldbrücken. Weiter soll die Vielfalt an Pflanzen und Tieren erhalten, die Lebensbedingungen für gefährdete und empfindliche Arten gewährleistet und verbessert sowie Störungen von ihnen ferngehalten werden – so die Schutzverordnung. Schwer vorstellbar, dass dies mit dem Bau einer über 1000 m langen Brücke über dem Schutzgebiet, baulichen Anlagen im Schutzgebiet und dem Strom von 200.000 bis 400.000 zusätzlichen Besuchern in und um das Schutzgebiet zu erreichen ist.

Verkehrssituation

Die in den Planunterlagen gemachten Angaben hinsichtlich der Verkehrsbelastung in den beschriebenen Räumen erscheint höchst unrealistisch. Auszugehen ist eher von einer Stoßbenutzung der Brücken an Schönwetterwochenendtagen von 7.000 bis 8.000 Besuchern pro Tag. Davon kommen erfahrungsgemäß 90 % mit dem PKW. Bei zwei Benutzern pro PKW ergeben sich dann bis zu 3500 zusätzliche PKWs in den Ortsdurchfahren Issigau und Hölle sowie am Ortseingang von Lichtenberg bzw. dem Wanderparkplatz bei Eichenstein. Diesen Verkehrsbelastungen wird in den Planunterlagen keineswegs Rechnung getragen und müssen zum Schutz der Bevölkerung und des Naturraumes neu erarbeitet werden.

Regionalplanung

In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommen – so eine Zielsetzung des Regionalplanes. Konkret übernimmt der Regionalplan Oberfranken Ost die Ziele des NSG Höllentales und dehnt die Gebietskulisse auch auf das umliegende Gebiet aus. Diese Ziele – Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushalts  – werden durch den geplanten und in den Unterlagen beschriebenen Bau einer 1030 m langen und in über 120 m Höhe verlaufenden Brücke mit Besucherterrasse und Einrichtungen gefährdet bzw. ad absurdum geführt. Doch nicht nur die hier geplanten Bauwerke sind mit den Schutzzielen unvereinbar. Auch die Inanspruchnahme des Schutzgebietes  und seiner unmittelbaren Umgebung durch 200.000 bis 400.000 zusätzliche Besucher wird die Schutzziele nachhaltig negativ beeinflussen. In der Karte Landschaftsbildbewertung des Regionalplanes ist das Höllental als Landschaft mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild eingeordnet. Die exponierten Hänge und Kuppen, Terrassenkanten und ökologisch wertvolle Flächen sind von großer Bedeutung für den Erhalt des Charakters der Landschaft. Zum Erhalt sollen diese landschaftsprägenden Elemente von weithin sichtbaren Infrastruktureinrichtungen freigehalten werden – ein krasser Widerspruch zum Bau von 30 m hohen Pylonen in unmittelbarer Nähe.

Naturschutz

Das NSG und FFH Gebiet Höllental ist mit 160 ha das größte Schutzgebiet im Landkreis Hof und umfasst alleine 40 Prozent der gesamten unter Naturschutz stehenden Fläche im Landkreis. Eine Gefährdung dieses für den Naturschutz so wichtigen Schutzgebietes und Rückzugsraum kann und darf nicht passieren. Die in den Planunterlagen beschriebenen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der in diesem Schutzgebiet vorkommenden und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind aufgrund der zu klein gewählten Gebiets- bzw. Untersuchungskulisse nicht ausreichend, um einen nachhaltigen Schutz zu gewährleisten.

Aus den o.g. Gründen fordert der Bund Naturschutz in Bayern e.V. daher zur fundierten Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten die Durchführung  eines Raumordnungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und lehnt daher das in den vorliegenden unzureichenden Planunterlagen beschriebene Vorhaben des Baus einer 1030 m langen Hängebrücke über das NSG- und FFH Gebiet Höllental ab.

Hof, 02.03.2020
Bund Naturschutz Hof

20 Gründe, die für ein Belassen des jetzigen Zustandes des Höllentales sprechen:

1. Boom für eine abgehängte Region? 

Zieht die weltweit längste Hängebrücke tatsächlich jährlich Tausende von Touristen an?
 Natürlich wird eine solche Brücke Touristen anlocken. Aber es wird ein typisches Projekt sein, dass sich viele dieser Touristen nur ein einziges Mal ansehen werden. Wenn sie die Brücke begangen haben, werden sie die Region wieder verlassen und wohl vornehmlich auch nicht länger bleiben. Ist daher zu erwarten, dass durch diese Form des Eventtourismus eine große Wertschöpfung für die Region zu erwarten ist?

2. Wirtschaftlicher Gewinn durch die Brücken?
Neben dem direkten Geschäft vor Ort durch die Parkraumbewirtschaftung und die Tickets zum Betreten der Brücke werden wohl nur überschaubare Einnahmen zu generieren sein. Tankstellen, Imbissbuden und Cafes, wer soll sonst noch profitieren? Explodierende Übernachtungszahlen und neue Hotels werden wohl Luftschlösser bleiben.

3. Wer profitiert vom Brückenbau?
Beim Bau selbst werden vornehmlich keine heimischen Firmen zum Zuge kommen, da es sich bei diesem Projekt um eine spezielle Form eines Ingenieurbauwerks handelt. Im Betrieb werden es wohl wenige direkt hiervon abhängende, nicht sehr hochwertige Arbeitsplätze sein: Parkraumbewirtschaftung, Ticketdienst, Müllentsorgung sowie direkt vor Ort profitierende Verpflegungsstationen wie Imbissbuden.

4. Eine zeitgemäße Form des Tourismus?

Wir erleben eine gesellschaftliche Veränderung im Blick auf unsere Natur. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hatte einen riesigen Zuspruch und rückt die Natur und den Artenschutz wieder mehr in den Mittelpunkt des menschlichen Handelns. Sogar von der Staatsregierung wird der nachhaltige und sanfte Tourismus propagiert. Vor diesem Hintergrund ist das geplante Projekt nicht zeitgemäß, sondern rückwärtsgewandt.

5. Mehr Individualverkehr, Lärm und klimaschädliche Abgase
Es ist davon auszugehen, dass die Touristen, wohl zumeist Tagestouristen, mit dem eigenen Auto anreisen. Und somit sind hiermit die entsprechenden Auswirkungen zu erwarten. Insbesondere wird der Besucherstrom nicht kontinuierlich, sondern an bestimmten Tagen, Sonn- und Feiertagen, in Verbindung mit den entsprechenden Wetteraussichten stattfinden.

6. Müll und Abfall
Eine weitere Schattenseite stellt den Müll und Abfall dar, der durch die Besucher zurückgelassen wird. Beispiele anderer Projekte zeigen, dass dies leider bei dieser Form des Tourismus zu erwarten ist. Durch die Brücken wird sich die Müllverbreitung in alle Bereiche ausdehnen, die von der exponierten Lage der Brücke aus erreichbar sein werden. Wie geht man dann damit um? Was kostet die regelmäßige Entsorgung?

7. Kostenexplosion
Nach den verfügbaren Informationen liegen die Projektkosten bereits in dieser frühen Phase deutlich über den ursprünglich kommunizierten Kosten. Auch wenn die Förderung den Großteil des Projektes übernimmt, so wird mit jeder Kostensteigerung auch der Eigenanteil des Landkreises höher.

8. Steuergeld für Eventtourismus?
Es geht bei dem Projekt um Steuergelder, die für dieses Vorhaben eingesetzt werden. Der Landkreis als Projektinitiator wie auch mögliche Förderungen durch das Wirtschaftsministerium stellen allgemeine Steuergelder dar. Ist dies ein nachhaltiger Umgang mit den Steuereinnahmen?

9. Projektrisiko
Ein solches technisches Bauwerk ist in der geplanten Form ohne Stützen oder Abspannungen Neuland. Etwas Neues auszuprobieren birgt auch ein erhöhtes Risiko, dass es zu technischen Problemen in Bau oder Betrieb kommen wird. Und ein erhöhtes Risiko im technischen Bereich kann eben auch schnell mal ein erhöhtes Risiko bei den Kosten erzeugen.

10. Betrieb
Nach wie vor unklar ist, wer einmal die Brücken betreiben wird. Ist es der Landkreis oder sind es die beiden Kommunen Lichtenberg und Issigau? Ist in der Betriebsphase alles eingeplant, was an Kosten anfallen wird? Allein die technischen Überprüfungen und Instandhaltungen eines solchen Bauwerks werden deutliche Kostenansätze erfordern.

11. Politik der vollendeten Tatsachen
Es werden Tatsachen geschaffen, um ein Zurück unmöglich zu machen. Mit jedem Schritt in die Realisierung hinein, wird die Hürde für ein Zurück größer und damit unwahrscheinlicher. Mit einer Salamitaktik werden schrittweise Tatsachen geschaffen. Es wurden bereits Probebohrungen durchgeführt, obwohl noch keine Finanzierung steht.

12. Intransparenz

In wesentlichen Punkten des Projekts gibt es nach wie vor keine offiziellen Informationen. Eine bewusste Herangehensweise?

13. Kritiker werden als Gegner behandelt
Gegen das Projekt zu sein, bedeutet, gegen den Fortschritt und gegen die Aufwertung der Region zu sein. Und damit werden die Projektgegner schnell in eine bestimmte Ecke gestellt. Ein demokratischer Prozess muss aber Kritik an solchen Planungen aushalten und einen Austausch der Argumente möglich machen.

14. Juristische Winkelzüge im Genehmigungsverfahren – 
Die Realisierung des Projekts soll über zwei gemeindliche Bauleitpläne erfolgen, die jeweils den Teil der Brücke umfassen, der auf dem jeweiligen Gemeindegebiet liegt. Ein höchst fragwürdiges Vorgehen, weil das Vorhaben nicht als Ganzes zur Diskussion steht und in Form eines Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens umgesetzt wird.

15. Oberflächliche und unvollständige Fachbeiträge zum Naturschutz
Dieser Punkt stellt einen der zentralen Kritikpunkte dar. Die aus naturschutzrechtlicher Sicht erforderlichen artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden mit geringstem Aufwand als formale Pflichtübung umgesetzt. Die Fachbeiträge weisen deutliche fachliche Lücken auf und wurden in kürzester Zeit und oberflächlich erstellt. Auch eine Form, die Projektkosten schönzurechnen.

16. Fehlende Alternativenprüfung bei der Standortsuche
Von vorneherein war nur der Standort im Höllental in der Diskussion. Alternative Möglichkeiten, die nicht zu solchen massiven Eingriffen führen würden, wurden nicht gesucht oder diskutiert.

17. Gäbe es andere Möglichkeiten, damit die Region aufgewertet wird?
Der Superlativ der längsten Hängebrücke der Welt soll die Touristen anlocken. Alternative Formen Wertschöpfung für den Landkreis zu generieren wurden nicht gesucht. Der Markenkern der Region stellt neben Schönheiten der Natur die vielfältige Handwerkskunst dar. Warum nicht die Wirtschaftskraft der Autobahn A9 nutzen und die wertigen Produkte des Handwerks den an der Region vorbeifahrenden potentiellen Kunden anbieten. Als Beispiel könnte die Kaffeerösterei Dinzler am Irschenberg an der Autobahn A8 angeführt werden.

18. Umgang mit der Natur im Landkreis
Flächen, die im Landkreis Hof einen naturschutzrechtlichen Schutzstatus aufweisen, sind deutlich unter dem Durchschnitt der bayerischen Landkreise.

19. Naturschutz nur lästige Pflichtaufgabe
Die Brücken greifen in massiver Weise in den Natur- und Lebensraum eines wunderschönen, wenn nicht des schönsten, Tals im Landkreis Hof ein. Die Eingriffe sollen nur mit minimalem Aufwand verhindert oder ausgeglichen werden. Eine tatsächliche Aufwertung eines anderen oder bestimmten Naturraums ist nicht vorgesehen.

20. Unwiederbringlicher Eingriff
Keine Probephase möglich. 
Argumente, die in die Zukunft gerichtet sind, lassen sich im Hier und Jetzt weder belegen noch entkräften. Eine Probephase für ein solches Projekt ist nicht möglich. Wenn die Brücken realisiert sind, bleiben sie über Jahrzehnte bestehen, auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass nicht alles so gekommen ist, wie es vorher prognostiziert oder versprochen war.

(hof.lbv.de)

Terra preta für den heimischen Garten nutzen

Die Kreisgruppe Hof des BUND Naturschutz in Bayern e.V. lädt am Dienstag, den 22. September um 18 Uhr zur Auftaktveranstaltung „Gärtnern mit Terra preta“ ein. Veranstaltungsort ist der Garten der Urban Gardening Gruppe Hof in der Beethovenstraße hinter dem roten Gebäude der Arbeiterwohlfahrt (Beethovenstr. 1).

Terra preta ist Dünger, Entgifter, Wasser- und Nährstoffspeicher in Einem. Gerade die jüngsten regenarmen Jahre mit lang anhaltenden Trocken- und Hitzephasen machen ein Umdenken auch im eigenen Garten nötig. Wie kann man den Boden auf ökologische Weise so verändern, dass er mehr Nährstoffe und Wasser aufnehmen kann?

Frau Kerstin Hellmuth vom Fachverband Pflanzenkohle wird nicht nur einen Einblick in diese faszinierende Art der Bodenverbesserung geben, sondern auch praktische Tipps und wertvolle Informationen im Umgang mit dieser Erde.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Es wird darum gebeten, eigene Sitzgelegenheiten (Klappstühle, Sitzkissen, o.ä.) mitzubringen, da vor Ort nur sehr wenige zur Verfügung stehen. Da die Kapazitäten aufgrund des Infektionsschutzes und der begrenzten räumlichen Möglichkeiten beschränkt sind, bitten wir um Anmeldung bis Dienstag, 21.9. beim Bund Naturschutz Hof unter 09281/16306 bzw. info@bund-naturschutz.com.

Einwendungen gegen das Bauprojekt Höllentalbrücken

Das Höllental erstreckt sich entlang der Selbitz nahe Naila. Das FFH- und Naturschutzgebiet liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Frankenwald. Die steilen Hänge zum Teil bewaldet, zum Teil schroffer Fels bieten auf kleinem Raum zahlreiche Lebensräume nahe beieinander.

Neben seltenen Blütenpflanzen, Farnen, seltenen Tag- und Nachtfaltern haben hier Fischotter, verschiedene Fledermausarten, Wasseramsel und Eisvogel einen Rückzugsraum.

Wie der Schwarzstorch so hat auch der Uhu hier sein Nahrungsrevier.

An stillen Tagen gelingt es manchmal, diese scheuen Vögel zu beobachten.

Damit dieses Tal ein Rückzugsort für seine Bewohner und Ruhe suchende Wanderer bleibt, setzen wir uns für dessen Bewahrung im jetzigen Zustand ein.

Sie haben die Möglichkeit, sich jetzt aktiv diesem Wunsch anzuschließen, indem Sie sich mit einer Einwendung gegen die Bauvorhaben und deren Begleiterscheinungen bis zum 3. März 2020 zu Wort melden. Klicken Sie hier, um Gründe für ein Tal ohne Hängebrücke zu erfahren.

Einsicht in die Planungsunterlagen bekommen Sie auf folgenden Seiten:

Stadt Lichtenberg

Gemeinde Issigau

 

Wenn Sie eine Einwendung formulieren, schreiben Sie bitte im Betreff:

Einwendungen gegen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Frankenwaldbrücke“ der Gemeinde Issigau / der Stadt Lichtenberg*
*je nachdem, an welche Kommune Sie sich wenden möchten

Richten Sie Ihren Brief an:

Stadt Lichtenberg, Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg

oder an die

Gemeinde Issigau, Dorfplatz 2, 95188 Issigau

Ihre E-Mail an: info@vg-lichtenberg.de oder issigau@vg-lichtenberg.de

Wichtig: Vergessen Sie bitte nicht, Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das Datum Ihres Schreibens anzugeben!

Sie können Ihre Bedenken zu allen Begleiterscheinungen und direkten Auswirkungen durch bauliche Eingriffe, die in Zusammenhang mit den Brücken stehen werden, äußern. Nehmen Sie bitte dabei Bezug auf die ausliegenden Baupläne und/oder zu den Verkehrsgutachten, zu den Flächennutzungsplänen, zum Naturschutz. Vielleicht sind Ihnen die Gründe, die wir zusammengestellt haben, hilfreich.

(hof.lbv.de)

Artenschutzpaket des Bayerischen Landtags

Volksbegehren Artenvielfalt – Beschluss Bayerischer Landtag 17.07.19 

BUND Naturschutz sieht im Artenschutzpaket Aufbruch für die Rettung der Artenvielfalt in Bayern BN fordert Umsetzung ein und wird dies vor Ort begleiten.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Mehrheit des Bayerischen Landtags den Willen der Bevölkerung für mehr Artenschutz verstanden hat und dies sogar mit einem weiteren Gesetz ergänzt hat“, freut sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).

Das erfolgreichste Volksbegehren in Bayern, die weitgehend konstruktiven Diskussionen in den Facharbeitsgruppen und am Runden Tisch sowie die vielen vor Ort entstandenen Initiativen, sind ein starkes Hoffnungszeichen und ein gemeinsamer Aufbruch für die Rettung der bedrohten Artenvielfalt in Bayern, dem noch viele weitere Schritte folgen müssen.

„Dass im Landkreis Hof 13,9%  und in der Stadt Hof 10,5% der Bevölkerung für das Volksbegehren gestimmt haben, ist ein klarer Auftrag an die Politik und die Gemeinden, die gesetzlichen Verbesserungen nun auf allen Ebenen mit Leben zu erfüllen,“ sagt Ulrich Scharfenberg, Vorsitzender der Kreisgruppe Hof. „Für eine echte Trendwende im Naturschutz benötigen wir mehr Flächenschutz und Schutz der Natur vor Zerstörung, das heißt u.a. den Verzicht auf die Ortsumfahrungen Oberkotzau und Leimitz“.  Der BN Hof wird mit seinen Ortsgruppen die Umsetzung des Artenschutzpaketes konkret vor Ort begleiten und die nötigen Maßnahmen einfordern.

Unabhängig von den Gesetzen, die im Landtag beschlossen werden, sind für den BN auch grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen wichtig: „Viele Landwirte sind bereit für mehr Naturschutz, aber sie brauchen die richtigen Rahmenbedingungen“, so Mergner. „Wir erwarten daher von der Staatsregierung nun auch, dass sie aktiv an einer Ökologisierung der EU-Agrarpolitik arbeitet.“

Auch die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung: „Hier brauchen wir als wichtigen Rahmen eine gesetzliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 5 ha/ Tag. Neubauten auf den grünen Wiese wie das Grüne Zentrum in Münchberg oder der Neubau eines großen Autohauses in Hof sind absolut kontraproduktiv“, so Scharfenberg.

“Ebenfalls die im  Landkreis Hof geplanten Frankenwaldbrücken mit der Überquerung und damit einhergehenden Beeinträchtigung – wenn nicht sogar Zerstörung – des größten im Landkreis liegenden Naturschutzgebietes im Höllental tragen nicht zur Rettung der Artenvielfalt bei, sondern bewirken genau das Gegenteil. Auch der gescheiterte Antrag auf ein Glyphosat Verbot auf verpachteten Landkreisflächen war ein falsches Signal. Hier erwarten wir ein klares Umdenken “, ergänzt Ulrich Scharfenberg.

Ein bitterer Wermutstropfen ist der Beschluss von CSU und FW zur Biotopkartierung: dieser Zusatzbeschluss erschwert künftig die Biotopkartierung, die eine zentrale Fach-Grundlage des Naturschutzes ist.

 

Perlmuschel-Nachzucht und Projekt Goldener Scheckenfalter

Die von der Kreisgruppe Hof erworbene und umgebaute Huschermühle bei Regnitzlosau überzeugte den Landesvorstand bei seinem Besuch am 16. April absolut. Hier grenzen zwei Großprojekte des Artenschutzes, die Flussperlmuschel-Nachzucht und der Schutz des Goldenen Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) unmittelbar aneinander. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Hof, Uli Scharfenberg begrüßte die höchsten Repräsentanten des mit 235.000 Mitgliedern und Förderern größten Naturschutzverbandes in Bayern. Zusammen mit den Projektleitern Wolfgang Degelmann und Nora Sichardt präsentierte er zum einen die ersten Jungmuscheln aus der halbnatürlichen Aufzucht in der Huschermühle bei Regnitzlosau. Zum anderen konnte eine Pflanzung des Teufelsabbiss, die als Nahrungsquelle für die Raupen des Goldenen Scheckenfalters dient, besichtigt werden.

Der BN investiert mit Förderung durch das Bundesamt für Naturschutz in Bonn, dem europäischen Interreg-Programm und dem Bayerischen Naturschutzfonds aus Mitteln der Glücksspirale hier im Laufe von drei bzw. sechs Jahren insgesamt 2,4 Mio. Euro in die Artenvielfalt.

„Die Projekte sind bayernweit vorbildlich und sollen den Schwund der beiden vom Aussterben bedrohten Arten aufhalten. Die beiden Arten haben im Gebiet des Grünen Bandes Bayern-Sachsen-Tschechien einen ihrer letzten Verbreitungsschwerpunkte“, so der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner.

„Insgesamt gibt der BUND Naturschutz in Bayern fast drei Millionen Euro pro Jahr bayernweit für Arten- und Biotopschutzprojekte und Flächenkäufe aus. Im Projekt Lückenschluss am Grünen band konnten wir bereits 140 Hektar Fläche erwerben“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN.

Projekt Goldener Scheckenfalter
Uli Scharfenberg: „Der Goldene Scheckenfalter gilt in Bayern als stark gefährdet und hat in Nordbayern in dieser Region seine letzten Vorkommen. Länderübergreifend bemühen wir uns zusammen mit Sachsen und Tschechien um seinen Erhalt und Wiederausbreitung. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen Wirkung und die Zahlen der Falter und Gespinste haben sich wieder erhöht.“

Das Projekt läuft in Partnerschaft mit dem sächsischen Landratsamt Vogtlandkreis in Plauen sowie in enger Zusammenarbeit mit der Tschechischen Agentur für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsbad. Der länderübergreifende Charakter des Vorhabens ist für die gemeinsamen Schutzbemühungen sehr wertvoll. Ziel des Schutzprojekts ist es, die Lebensräume des Goldenen Scheckenfalters wieder enger miteinander zu vernetzen – über Ankauf oder Pacht von Flächen sowie die gezielte Pflege der Lebensräume im mageren Feuchtgrünland. Der Goldene Scheckenfalter ist auf den Gemeinen Teufelsabbiss als Eiablage- und Raupen-Futterpflanze angewiesen und damit an wechselfeuchte, magere Wiesen gebunden. Zur Vermehrung des Teufelsabbiss finden umfangreiche Maßnahmen statt, z.B. wird die Pflanze auf mit der Fräse oder dem Bagger vorbereiteten Flächen großflächig angesät. Seit Projektbeginn wurden außerdem rund 10.000 Jungpflanzen auf verschiedenen Standorten im Projektgebiet gepflanzt. Die Flugzeit des Goldenen Scheckenfalters erstreckt sich von Mitte Mai bis Mitte Juni.

Projekt Flußperlmuschel
Wolfgang Degelmann, Projektleiter des Interreg-Projektes zum Schutz der Flussperlmuschel am Grünen Band Bayern-Tschechien: „Im Gegensatz dazu sieht es bei der Flussperlmuschel noch nicht so günstig aus. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Wasserwirtschaft, des staatlichen Naturschutzes, der Landwirtschaft und des BUND Naturschutz werden die Bestände der Flussperlmuschel immer noch kleiner“.

Um diesen Trend mittelfristig zu stoppen, die Bestände langfristig zu erhalten und die Populationen wieder zu vergrößern, hat der BUND Naturschutz Hof zusammen mit der AOPK in Tschechien ein Interreg III Projekt auf den Weg gebracht. Ziel der grenzübergreifenden Bemühungen ist es, durch eine halbnatürliche Aufzucht von Jungmuscheln in der zur Flussperlmuschelzuchtstation umgebauten Huschermühle direkt am Grenzgewässer Bayern/Tschechien, die Bestände zu unterstützen und den genetischen Pool zu erhalten. Während hier mehrere Tausend Jungmuscheln jährlich herangezogen und in die benachbarten Gewässer entlassen werden, können die begleitenden Maßnahmen an den Gewässern – z.B. der Einbau von Schlammfangbecken, die Wegnahme standortfremder Fichten direkt an den Gewässern, etc. – greifen und in ein paar Jahren natürlich reproduzierten Jungmuscheln wieder die Chance zum Aufwachsen in ihrer natürlichen Umgebung bieten.

Höllental-Alternativen

Der Romansfelsen am Ortseingang von Bernstein, einem Ortsteil von Schwarzenbach/Wald, ist Schauplatz einer Information der Kreisgruppe Hof mit dem des Landesvorstandes des BUND Naturschutz in Bayern e.V. zum Thema Hängebrücke.

Das Landratsamt Hof plant derzeit eine 900-1000 m lange Fußgängerhängebrücke über das Naturschutz- und FFH-Gebiet Höllental sowie eine knapp 400 m lange Brücke über das Lohbachtal bei Lichtenberg. Der BUND Naturschutz sieht die Planung über das Naturschutzgebiet kritisch und prangert eine fehlende bzw. mangelhafte Prüfung von alternativen Lösungen an.

„Im Landkreis Hof sind 420 Hektar als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das entspricht 0,4 Prozent der Fläche des Landkreises und liegt damit im unteren Mittelfeld im bayerischen Vergleich“ so Uli Scharfenberg, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Hof. „Dabei ist das Höllental mit 164 ha das größte Naturschutzgebiet im Landkreis Hof mit immerhin 40 % der gesamten Schutzgebietsfläche. Und genau dieses Kleinod des Naturschutzes soll nun mit einer Hängebrücke und unabsehbaren Folgen für den Naturschutz überspannt werden.“

Dabei stellt sich der BUND Naturschutz nicht prinzipiell gegen eine Touristenattraktion in Form einer Hängebrücke. Von Beginn der Planungen wurde der Prozess durch den BN konstruktiv begleitet. Nur am Standort Höllental scheiden sich die Geister.

„Der Frankenwald bietet viele tief eingeschnittene Täler, die mittels einer Hängebrücke spektakulär überspannt werden könnten, warum muss es denn unbedingt dieser hochsensible Bereich eines FFH-Gebietes sein?“ so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN.

Der BUND Naturschutz bittet die Verantwortlichen in Planung und Politik, doch alternative Standorte – wie z.B. das Tal der Wilden Rodach vom Romansfelsen hin zum geplanten Naturparkzentrum am Gasthof Fels – hinsichtlich ihrer Eignung als möglichen Hängebrückenstandort fundiert zu untersuchen und so einen echten „Brückenschlag“ zwischen den Belangen des Naturschutzes und des Tourismus zu ermöglichen.